Vermieter
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FAQ
Die gefragtesten Themen:
1. Wie verhalte ich mich, wenn ich einen Schaden melden möchte?
Melden Sie Schäden oder Reparaturen zunächst bei unserem Hausmeister, Herrn Lerch. Je nach Dringlichkeit, empfiehlt es eine Nachricht zu senden, einen Termin zu buchen oder direkt anzurufen.
2. Wann erhalte ich meine Nebenkostenabrechnung ?
Unser Verwalter stellt die Abrechnungen immer zum 31.12. des laufenden Jahres fertig. Eine Zustellung erfolgt in der Regel im April des darauf folgenden Jahres.
3. Wie schnell kann ich kündigen, falls ich kurzfristig die Wohnung wechseln muss ?
Eine Kündigungsfrist beträgt in der Regel 3 Monat, ab / bis zum 3. des Monats. Jedoch bieten wir unseren Mietern stets an, selbst einen gleichwertigen Nachmieter zu suchen oder von unserer Maklerin suchen zu lassen. Dies kann die Kündigungsfrist auf das Datum der Einzugs des Nachmieters verkürzen, muss jedoch mit uns abgestimmt werden.
4. Wie lange warte ich auf meine Kaution ?
Der Gesetzgeber gibt dem Vermieter generell 6 Monate Zeit, die Kaution abzurechnen. Diese Frist beginnt meist mit dem Übergabetermin bzw. dem Kündigungstermin.
5. Wann darf ich meine Miete mindern ?
Mietminderungen sind gesetzlich klar geregelt und strukturiert. Bei einem Schaden, den der Vermieter nachweislich zu beseitigen hat, muss der Mieter diesen Schaden schriftlich beim Vermieter anzeigen. ( bei uns genügt zumeist eine mündliche Schadensmeldung ). Der Mieter muss dem Vermieter dann, eine dem Schaden angemessene Frist zur Beseitigung einräumen und für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs eine Mietminderung ankündigen. Verstreicht die Frist dann, ohne dass der Vermieter zumindest mit der Reparatur begonnen hat, kann eine Mietminderung in Kraft treten. Die Höhe der Mietminderung muss der jeweilig aktuellen Mietminderungstabelle entnommen werden. Zu beachten ist, dass der Mieter das Recht hat, die Warmmiete zu mindern, also auch die Nebenkosten. Weiter zu beachten ist, dass der Mieter den geminderten Teil der Miete nicht gleich ausgeben darf.
6. Gibt es Ruhezeiten ?
Entgegen verbreiteter Ansichten sind Ruhezeiten in Deutschland nicht klar geregelt. Es gilt aber die allgemeine Auffassung, dass Lärm ( w.z.B. Baulärm ) spät 20 Uhr zu beenden ist und auch privater Lärm ( w.z.B. laute Musik / private Feiern u.a. ) spät. 22 Uhr einzustellen sind ( wochentags ). Eine klare gesetzliche Regelung hierzu fehlt jedoch.
7. Wie liegt meine Wohnung in Vergleich zum allgemeinen Mietspiegel ?
In Erfurt liegt der Mietspiegel im Durchschnitt zwischen 8 und 10 Euro pro Quadratmeter. Der aktuelle, durchschnittliche Mietpreis unserer Wohnungen liegt unterhalb dieses Wertes. Sowohl im gesamten Durchschnitt ( hier 6,85€ ), als auch bei fast jeder einzelnen Wohnung. Von Zeit zu Zeit ( Frist 3 Jahre ) müssen wir daher die Mieten anpassen. Jedoch können unsere Langzeitmieter bestätigen, dass wir stets versuchen Mietanpassungen moderat vorzunehmen.
8. Wer zahlt bei Schäden an meinen Möbeln im Falle von Rohrleitungsbruch, Rohrverstopfung oder ähnlichem ?
Bitte beachten Sie, dass die Gebäudeversicherung in den meisten Fällen nur für Schäden am Objekt aufkommt und Schäden, die dem Mieter entstehen zumeist ablehnt. Trotz intensiver Bemühungen und Zusammenarbeit mit dem Mieter ist es uns bisher in solchen Fällen nur sehr selten gelungen, die Gebäudeversicherung zu eine Haftungsübernahme zu bewegen. Wir planen für die fernere Zukunft Gebäude und Hausrat Versicherung für unsere Objekte zu kombinieren aber bis dahin ist jeder Mieter angehalten, eine eigene Hausratversicherung abzuschließen. Diese kostet bei einer 75 m² Wohnung und Schadensabdeckung von 10-15000€ zumeist nicht mehr als 4-5€ monatlich.
9. Was ist zu beachten bei Wohnungsrückübergaben ?
Es gibt viele , sich gegenseitig widersprechende Regelungen zu einer Wohnungsrückübergabe. Daher kommt es bei Beendigung des Mietverhältnisses immer wieder zu Streitigkeiten und unterschiedlichen Auffassungen. Wenn Sie dem aus dem Wege gehen wollen, beherzigen Sie einfach 2 simple Regelungen.
1. Geben Sie die Wohnung einfach in dem Zustand zurück, in dem Sie diese erhalten haben.
oder
2. Geben Sie die Wohnung in dem Zustand zurück, indem es dem Vermieter möglich ist, diese nahtlos weiter zu vermieten. ( fragen Sie sich hierzu einfach: würde ich die Wohnung in diesem Zustand anmieten ? )
Beide Regelungen sind nach allgemeiner und gesetzlicher Auffassung möglich und sollten Meinungsverschiedenheiten vermeiden helfen.
10. Vorzeitige Kautionsrückzahlung, wie funktioniert das ?
In vielen Fällen, versuchen wir Kautionen zwischen Nachmieter und Vormieter mit einander zu verrechnen. Das ist jedoch immer nur unter 3 Voraussetzungen möglich.
1. beide Mieter müssen bar zahlen.
2. beide Mieter müssen der Verfahrensweise zustimmen.
3. beide Wohnungsübergaben müssen gleichzeitig stattfinden.
Sind alle 3 Voraussetzungen gegeben, können wir bei Wohnungsübergabe prüfen, ob die Wohnung sowohl für uns, als auch den Nachmieter mangelfrei zurück gegeben wurde. Wenn dem so ist, lassen wir uns die Kaution des Nachmieters übergeben, erhalten seine Zustimmung, die angelegte Kaution des Vormieters zu übernehmen und zahlen die neue Kaution direkt an den Vormieter zurück. Dieser Vorgang ist bei unseren Mietern sehr beliebt, weil die Wartezeit für die Kautionsabrechnung für den Vormieter von 6 Monaten auf 0 sinkt. Uns hilft diese Vorgehensweise auch, weil sie uns von der Kautionsabrechnungsverpflichtung entbindet. Da diese Form der Abrechnung aber nicht 100% gesetzeskonform ist, bedarf es der unbedingten Zustimmung beider Mieter.
11. Welche Regelungen zur Haustierhaltung gelten bei uns ?
Haustierhaltungen sind nicht klar gesetzlich geregelt und variieren von Vermieter zu Vermieter. Wir vertreten die Auffassung, dass Haustiere generell eine Bereicherung in unserem Sozialleben sind. Außerdem sind wir der Meinung, dass wir nicht das Recht haben, Teile unseres schönen, blauen Planeten für uns allein zu beanspruchen. Darum sind Haustiere bei uns immer willkommen.
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